Mandatsbedingungen
Qualitativ hochstehende und professionelle Arbeit hat bei uns erste Priorität. Wir erbringen unsere Dienstleistungen indessen kostenbewusst, effizient und zielgerichtet, so dass wir Ihnen ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten können. Ihr Recht soll Sie nicht teuer zu stehen kommen.

Für unsere anwaltlichen Dienstleistungen vereinbaren wir mit Ihnen in der Regel ein Honorar nach Zeitaufwand. In streitigen Rechtssachen kann auch die kantonale Parteikostenverordnung (BSG 168.811) Anwendung finden, innerhalb der dort festgelegten Rahmentarife bemisst sich das Honorar nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache für die Klientschaft und der Schwierigkeit des Prozesses.

Wir informieren Sie von Anfang an über die Art und Weise der Honorierung und legen grossen Wert auf Transparenz bei der Rechnungsstellung.

Wir prüfen stets, ob Ihre Anwaltskosten ganz oder teilweise durch Dritte zu tragen sind. Dies kann eine Rechtsschutzversicherung sein oder ein Haftpflichtiger, der Ihnen einen Schaden zugefügt hat.

Sind Sie nicht in der Lage Ihre Anwaltskosten selber zu tragen, so prüfen wir Alternativen wie ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung.

Für regelmässige Beratungstätigkeiten, die Einrichtung eines externen Rechtsdienstes, die Führung von Verbandssekretariaten und die Übernahme von Administrationen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars.

Wir sind im kantonalen Anwaltsregister eingetragen. Wir unterliegen dem Anwaltsgeheimnis und sind an die Schweigepflicht gebunden. Diese gilt auch für unsere Angestellten.