Mandatsbedingungen
Qualitativ hochstehende und professionelle Arbeit hat bei uns erste Priorität. Wir erbringen unsere Dienstleistungen indessen kostenbewusst, effizient und
zielgerichtet, so dass wir Ihnen ein faires Preis- Leistungsverhältnis bieten können. Ihr Recht soll Sie nicht teuer zu stehen kommen.
Für anwaltliche Dienstleistungen vereinbaren wir mit Ihnen in der Regel ein Honorar nach Zeitaufwand. In streitigen Rechtssachen kann auch die
kantonale
Parteikostenverordnung (BSG 168.811) Anwendung finden, innerhalb
der dort festgelegten Rahmentarife bemisst sich das Honorar nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache für die Klientschaft und der
Schwierigkeit des Prozesses.
Wir informieren Sie von Anfang an über die Art und Weise der Honorierung und legen grossen Wert auf Transparenz bei der Rechnungsstellung.
Wir prüfen stets, ob Ihre Anwaltskosten ganz oder teilweise durch Dritte zu tragen sind. Dies kann eine Rechtsschutzversicherung sein oder ein Haftpflichtiger, der
Ihnen einen Schaden zugefügt hat.
Sind Sie nicht in der Lage Ihre Anwaltskosten selber zu tragen, so prüfen wir Alternativen wie ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung.
Für die hauptberufliche notarielle Tätigkeit (öffentliche Beurkundung) hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Diese richtet sich nach dem Arbeitsaufwand, nach der
Bedeutung des Geschäfts, nach der übernommenen Verantwortung sowie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der rogierenden Partei. Es gilt die kantonale
Verordnung über die Notariatsgebühren (BSG
169.81).
Für regelmässige Beratungstätigkeiten, die Einrichtung eines externen Rechtsdienstes, die Führung von Verbandssekretariaten und die Übernahme von Administrationen
besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars.